Batteriegesetz (BattG)

Batteriegesetz (BattG)

Der Verkauf aller angebotenen Artikel erfolgt ausdrücklich ohne Batterien.

Der bürokratische Aufwand für das "In Verkehr bringen" von Batterien ist unverhältnismäßig, weshalb wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben.
Zu Ihrem Verstädnis: Es muss monatlich eine Meldung erfolgen, wie viele Batterien verkauft wurden. Auch wenn keine Batterien verkauft wurden.
Wenn diese Meldung vergessen wurde, oder nicht Rechtzeitig erfolgt, wird man mit 15€ Strafe belegt.
Der Aufwand ist nicht gerechtfertigt für durchschnittlich 3 in Verkehr gebrachte Batterien pro Jahr.
Deshalb werden Geräte mit Batterien (z.B. ZF mit Leuchtabsehen) ausdrücklich OHNE Batterien verkauft !

Wir bitten um Verständnis.